Neue Corona Verordnung

Änderungen zum 4. Dezember 2021

Baden-Württemberg wird in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern ab dem 4. Dezember 2021 die 2G und 2G+ Regelungen ausweiten. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt. 

Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste sind ab dem 4. Dezember 2021 nicht mehr erlaubt. Bei Veranstaltungen, unter anderem im Sport und Kulturbereich, ist dann nur noch eine Auslastung von 50 Prozent, aber nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer, erlaubt.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind insgesamt nicht mehr als 750 Besucherinnen und Besucher zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G.
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.

Sollte die Auslastung der Intensivbetten wieder unter den Schwellenwert von 450 sinken und die Hospitalisierungsinzidenz unter 6 liegen, gelten wieder die Regelungen der Alarmstufe.

Aufgrund der neuen 2G Verordnung, bieten wir unseren Kunden

Click & Collect an

EINKAUFEN IN CORONA-ZEITEN: WIE FUNKTIONIERT

CLICK & COLLECT

Click and collect gab es bereits vor der Corona-Krise – und war ein besonderer Service für Kunden. In der Corona-Krise ist click and collect eine Möglichkeit, dem geschlossenen Einzelhandel vor Ort die Treue zu wahren und trotzdem einkaufen zu können. Außer in Sachsen ist dieser Service deutschlandweit erlaubt. Dennoch gelten überall etwas andere Regeln. Was muss man beachten?

Online aussuchen – und vor Ort abholen: Click and collect heißt das Einkaufsmodell, das Kunden vor der Corona-Krise den Gang durchs Geschäft und das Suchen der gewünschten Waren abnehmen sollte. Ein Service, den sich so ma

Mit “click and collect” den lokalen Einzelhandel unterstützen

In der Corona-Krise hat das Prinzip click and collect eine komplett neue Bedeutung bekommen – vor allem im Lockdown und jetzt mit der neuen G2 Verordnung, dass am 04.12.2021 in Kraft tritt. Click and collect ist eine prima Möglichkeit, den lokalen Einzelhandel zu unterstützen und nicht alles bei großen Online-Anbietern zu bestellen.

Einzelhandel geht ins Netz

Für die Buchhändler war es vergleichbar einfach, click and collect anzubieten. Ein Buchtitel ist schnell im Netz recherchiert und ebenso flink per E-Mail bestellt. Andere Einzelhändler stampften in Windeseile eigene Online-Seiten aus dem Boden, um ihre Waren zu präsentieren.

Welche Vorteile hat Click & Collect gegenüber reinen Online-Bestellungen?

Von einer reinen Onlinebestellung unterscheidet sich eine „Click & Collect“-Bestellung prinzipiell nur durch den letzten Schritt: Anstelle der typischen Lieferung der Ware durch einen externen Paketauslieferer bzw. Lieferdienst entscheidet sich der Kunde bewusst dafür, die Wareselbst abzuholen. Abhängig von dem Typ des Produkts ergeben sich daraus verschiedenste Vorteile gegenüber dem klassischen Onlinekauf:

  • Flexibilität: Insbesondere für Berufstätige ist es nicht immer möglich, Paketsendungen persönlich in Empfang zu nehmen. Click & Collect gibt Kunden die Möglichkeit, den Abholtermin selbst zu bestimmen. Typischerweise steht hierfür ein großes Zeitfenster zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
     
  • Versandkosten fallen weg: Eine Lieferung nach Hause ist äußerst praktisch, hat aber auch seinen Preis. Bei einer „Click & Collect“-Bestellung entfallen die Versandkosten, sodass sich hier eine nette Ersparnis erzielen lässt.
     
  • Schnelle Verfügbarkeit: Sobald die Ware verpackt ist, können Kunden diese noch am selben Tag oder spätestens am nachfolgenden Werktag abholen. Zudem ist im Vergleich zum Kauf vor Ort sichergestellt, dass das gewünschte Produkt aktuell verfügbar ist.
     
  • Zusätzlicher Service möglich: Bei der Übergabe vor Ort kann der Verkäufer dem Kunden zusätzliche Services leisten, die beim klassischen Onlinekauf nicht möglich sind. Beispielsweise sind eine direkte Anprobe von Modeartikeln oder das Testen der Funktionsfähigkeit technischer Geräte vor Ort denkbar.
     
  • Sichere Bezahlmöglichkeiten: Auch wenn das Bezahlen im Internet in den vergangenen Jahren immer sicherer geworden ist, trifft die Online-Zahlungsabwicklung nicht jedermanns Geschmack. Falls der Verkäufer die Zahlung nicht schon vorab bei der Bestellung einfordert, können die Kunden bei Click & Collect vor Ort auf die gewohnten Zahlungsmittel wie die Barzahlung zurückgreifen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung in dieser schwierigen Zeit!

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